Nur beim Zahnarzt erhalten Sie eine professionelle und sachgerechte Behandlung.
Die Gründe:
- Voraussetzung für sachgerechtes Aufhellen ist eine sachgemäße Diagnostik – und die gibt es nur beim Zahnarzt: Sind die Zähne alle gesund? Gibt es versteckte Kavitäten (Löcher) in den Zähnen? Ist das Zahnfleisch in Ordnung?
- Nur saubere Zähne können auch wirkungsvoll aufgehellt werden. Der Zahnarzt entfernt daher zunächst alle äußeren Zahnbeläge, auch an schwer mit der Zahnbürste zu erreichenden Stellen, professionell und gründlich.
- Füllungen und Verblendungen werden nicht aufgehellt; der Zahnarzt weist darauf hin und kann ggf. anschließend einen Austausch vornehmen.
- Die Aufhellungsmaßnahmen, die der Praxis zur Verfügung stehen, sind vielfältiger, umfassender, gleichmäßiger und schonender als frei käufliche Mittel.
- Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass bei fachgerechter, zahnärztlicher Aufhellung mit pH-neutralen Präparaten die Zahnaufhellung den Zahnschmelz nicht angreift.
- Die zahnärztliche Diagnose und Überwachung gibt Ihnen die notwendige Sicherheit.
Das Ergebnis der Zahnaufhellung kann durch regelmäßige „Professionelle Zahnreinigung“
über lange Zeit erhalten werden.